Der DGB- Kulturverein e.V. ist berechtigt, Spenden entgegen zu nehmen.

Der Verein ist als "Gemeinnützig" anerkannt.

Die Sponsoren können, wenn die Einwilligung hierzu gegeben wird,

namentlich auf unserer Homepage benannt oder mit Firmenlogo zu

Werbezwecken eingetragen werden.

Bei Einwilligung zur Veröffentlichung wird folgender Eintrag vorgenommen:

Vorname, Familienname, Stadt und Spendendatum .

Der Name des Spenders bleibt 1 Jahr veröffentlicht oder das Spendendatum wird aktualisiert.

 

Das Spendenkonto ist über den Kulturverein zu erfragen. 

 

Ein Überweisungsträger an die Bank bzw. der Nachweis über die Abbuchung vom Konto,

sind Spendenquittungen und dienen als Nachweise zur Vorlage beim Finanzamt.

Bei Bedarf können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.